Feuer- und Feuerwerksverbot ab sofort

Feuerverbot Gemeinde Holderbank

Auf Grund der weiterhin hohen Brandgefahr erlässt der Gemeinderat Holderbank ab sofort ein umfassendes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet. Das Verbot endet sobald der Gemeinderat eine Aufhebung verfügt.

Das Verbot umfasst das Abbrennen von Feuerwerk auf ihrem gesamten Gemeindegebiet. Das Verbot gilt auch für bestehende und fest eingerichtete Feuerstellen bei Waldhütten, Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.  Gas- und Elektrogrills dürfen bei vorsichtigem und verantwortungsbewusstem Einsatz weiterhin verwendet werden.

Besondere Vorsicht ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Streichhölzern geboten. Diese dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden. Bereits kleine Glutreste oder Funken können unter den aktuellen Bedingungen einen Brand verursachen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Lenzburg, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für Ihr Verständnis sowie Ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.

Feuer- und Feuerwerksverbot Gemeinde Holderbank

Merkblatt Gefahrenstufe 5 Gemeinde Holderbank

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau