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Tiere, Pflanzen und Wasser aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in unsere Gewässer.
Wer sie in die freie Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden anrichten und macht sich strafbar.
Flyer Unsere Gewässer sind keine Aquarien
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ag.ch/Kein Freisetzten von Tieren und Pflanzen aus Aquarien
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Während der Sommerferienzeit, das heisst vom 6. Juli bis 9. August 2026 gelten für die Schalter der Gemeindeverwaltung reduzierte Öffnungszeiten.
Diese sind wie folgt:
Montag bis Freitag jeweils nur vormittags von 08.00 bis 11.30 Uhr
In dringenden Fällen kann ausserhalb dieser Zeiten unter 062 893 12 28 oder per Mail
Der Gemeinderat sowie das Gemeindepersonal wünschen Ihnen allen einen schönen Sommer.
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Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Baugesuch
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Bauherr Holcim (Schweiz) AG, Robert Nothnagel, Zementweg 1, 5303 Würenlingen
Planverfasser SC+P Sieber Cassina + Partner AG, Rafael Schuler, Jurastrasse 6, 4600 Olten
Bauobjekt Verlängerung Bewilligung Tonabbau Weid Holderbank
Bauplatz Weid, 5113 Holderbank, Parz. Nr. 506
Zus. Bewillig. Kantonale Zustimmung
Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 17. Juli bis 17. August 2026
Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen.




