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Öffentliche Auflage der Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland "Umzonung zur Zone WA2"
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs, 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 28. August 2026 bis 28. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Holderbank, 25.08.2026 GEMEINDERAT HOLDERBANK
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Senkung Gefahrenstufe auf Stufe 4 von 5: "grosse Waldbrandgefahr"
Das Departement Gesundheit und Soziales senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr".
Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden können. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden.
Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Bitte beachten Sie das folgende Merkblatt:
Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr) bedingtes Feuerverbot
Merkblatt Gefahrenstufe 4 - bedingtes Feuerverbot
Baugesuch
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Bauherr Forstbetrieb Birretholz, Birretholz 286, 5244 Birrhard
Planverfasser Forstbetrieb Birretholz, Birretholz 286, 5244 Birrhard
Bauobjekt Neue Amphibientümpel Schachen
Bauplatz Schachen, 5113 Holderbank
Zus. Bewillig. Kantonale Stellungnahme
Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 14. August bis 14. September 2026
Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen.
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Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG)
S-2629358.1
Transformatorenstation Kernenberg
- Neubau auf Parzelle 384
- Abbruch Stangenstation ausserhalb Bauzone
L-2629359.1
16 kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Kirche und TS Kernenberg
- Neubau Kabeltrasse auf den Parzellen 384; 624; 163; 165; 808
- Rückbau bestehende Freileitung
Gesuchsteller AEW Energie AG, Regional-Center Lenzburg, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Ort Parzellen Nr. 384, 624, 163
Koordinaten: 2’655’790 / 1’253’683
Gegenstand Für Detailinformationen wird auf die öffentlich
zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes
(EleG; SR 734.0), der Verordnung über das
Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
(VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz
über die Enteignung (EntG; SR 711).
Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI)
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 17. August 2026 bis 15. September 2026
zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
- Gemeindekanzlei Holderbank, Talstrasse 5, 5113 Holderbank
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen



