Leinenpflicht für Hunde

Im Frühling und Sommer ziehen viele unserer Wildtiere ihren Nachwuchs auf. Insbesondere die Rehe bringen im Frühling ihre Kitze zur Welt, dies häufig in Wiesen und unmittelbarer Nähe des Waldes oder im Wald selber. Gemäss Waldgesetz gilt deshalb eine Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli. Diese Leinenpflicht gilt im Wald und am Waldrand und damit auch auf allen Waldstrassen und Waldwegen.
Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter deshalb zum Wohle und Schutz der Jungtiere, ihren Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen.
Dies gilt auch für den Aaredamm. Aus Rücksichtnahme auf die Fussgänger und Velofahrer sollten die Hunde auch ausserhalb dieser Zeit an der Leine geführt werden.