Informationen Steuererklärung 2023

Der Kanton Aargau stellt das EasyTax-Programm zur elektronischen Ausfüllung der Steuererklärung als herunterladbare Version zur Verfügung. Die Version für das Jahr 2023 wird ab 24. Januar 2024 zur Verfügung stehen.

Falls Sie den Abgabetermin 31. März nicht einhalten können, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass jeweils bis 30. Juni im ordentlichen Verfahren keine Fristverlängerungsgesuche für die Abgabe der Steuererklärung eingereicht werden müssen.
Der Kanton Aargau stellt ausserdem ein Berechnungs-Tool für die voraussichtlich zu entrichtenden ordentlichen Steuern der natürlichen Personen (ohne Gewähr) zur Verfügung.

Falls Sie die ausgefüllte Steuererklärung der Gemeinde vor Ort überreichen möchten, können Sie dafür den Briefkasten direkt beim Eingang des Gemeindehauses benutzen. 

Fristverlängerung online beantragen
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/steuererklaerung-easytax/fristerstreckung

EasyTax-Programm herunterladen
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/steuererklaerung-easytax

Steuerberechnung (ohne Gewähr)
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/steuerberechnung-tarife-steuerfuesse/steuerberechnung-np