Parallel zur kantonalen Vorprüfung wird gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) die öffentliche Mitwirkung zur „Erschliessung Mitteldorf“ durchgeführt. Die Entwürfe zum Erschliessungsprojekt liegen vom 12. Mai 2023 bis 12. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente während der erwähnten Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde Holderbank (www.holderbank.ch) abrufbar.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Holderbank, Talstrasse 5, Holderbank, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Holderbank, 09.05.2023                      GEMEINDERAT HOLDERBANK

1617_EP Mitteldorf Holderbank_Planungsbericht

1617_EP Mitteldorf Holderbank_Situationsplan

Energiemangellage

Strom

Auf den Webseiten der IBBrugg und des Kanton Aargau finden Sie alle wichtigen Informationen zum Risiko von Strom- und Gas-Mangellagen, Einschätzungen zur Lage, Energiesparmöglichkeiten, aktuelle und geplante Massnahmen, Verhaltensempfehlungen, Anweisungen im Ereignisfall usw.

IBBrugg

Kanton Aargau